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BGV Brokstedter Au

Bearbeitungsgebietsverband Brokstedter Au

Die Wasserrahmenrichtlinie

Am 22. Dezember 2000 trat die Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates zur Schaffung des Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (EU-Wasserrahmenrichtlinie) in Kraft. Losgelöst von allen politischen Grenzen und ausschließlich orientiert an den Einzugsgebieten der Gewässer ist die Wasserrahmenrichtlinie seitdem Grundlage der Gewässerbewirtschaftung in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft.

Doch nicht nur in organisatorischer Hinsicht wurde mit der Richtlinie Neuland betreten. Mit der fristgebundenen rechtsverbindlichen Forderung nach Schaffung eines guten ökologischen Zustandes für die Gewässer wurden Prinzipien eingeführt, die einen Wertewandel in der Wasserwirtschaft dokumentierten.

Dieser vollzog sich selbstverständlich nicht abrupt, da insbesondere die Wasser- und Bodenverbände den gesellschaftlichen, gesetzlichen und ihren eigenen satzungsrechtlichen Anforderungen nach einer Berücksichtigung naturschutzrechtlicher Belange bei der Aufgabenbewältigung seit geraumer Zeit Rechnung getragen hatten.

Neu war hingegen die verbindliche und auch hier fristgebundene Forderung der Wasserrahmenrichtlinie, diese neuen ökologischen Ansätze und ihren herausgehobenen Stellenwert gesetzlich festzuschreiben. Dieser Forderung sind der Bund mit der Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und das Land Schleswig-Holstein mit der Änderung des Landeswassergesetzes (LWG) zwischenzeitlich nachgekommen.

Einbindung des Verbandswesens in SH

Die Wasser- und Bodenverbände Schleswig-Holsteins haben bereits frühzeitig die immense Bedeutung der Wasserrahmenrichtlinie für ihre künftige Arbeit erkannt. Sie haben daher schon früh ihre maßgebliche Einbindung in den Umsetzungsprozeß der Richtlinie vom Land Schleswig-Holstein eingefordert. Dieser Forderung hat das Land Schleswig-Holstein schließlich Rechnung getragen, indem es Arbeitsgruppen auf Bearbeitungsgebietsebene einrichtete, in denen die Wasser- und Bodenverbände landesweit die Federführung übernahmen.

Dieses Modell ist bundesweit einmalig und trägt insbesondere auch der von der Wasserrahmenrichtlinie geforderten Öffentlichkeitsbeteiligung Rechnung. Doch auch die Wasser- und Bodenverbände Schleswig-Holsteins haben ein deutliches Signal gesetzt, dass sie maßgeblich in den Umsetzungsprozess eingebunden werden und das Feld der Gewässerbewirtschaftung künftig nicht ausschließlich anderen überlassen wollen.

In einem ungeheuren Kraftakt haben sich die Verbände zu so genannten Bearbeitungsgebietsverbänden zusammen geschlossen, um der Forderung des Landes auf Ebene der Bearbeitungsgebiete künftig Rechnung zu tragen. Die Wasser- und Bodenverbände Schleswig-Holsteins verfügen damit wohl bundesweit über die einzige Behördenstruktur, die ausschließlich an den Erfordernissen der Wasserrahmenrichtlinie ausgerichtet ist.

Regionale Teilprojekte

Die Wasserrahmenrichtlinie wird in Schleswig-Holstein in drei regionalen Teilprojekten umgesetzt, denn die Landesfläche Schleswig-Holsteins liegt in drei Flussgebietseinheiten, für die jeweils eigene Bestandsaufnahmen, Monitoringprogramme, Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme aufzustellen und umzusetzen sind. Jede Flussgebietseinheit ist einem Teilprojekt zugeordnet, die wie folgt gegliedert sind:
  • Teilprojekt Teileinzugsgebiet der Flussgebietseinheit Elbe
  • Teilprojekt Flussgebietseinheit Eider
  • Teilprojekt Flussgebietseinheit Schlei-Trave

Flussgebietseinheiten

Der mittlere und südliche Landesteil bis in den Bereich des Nord-Ostsee-Kanals gehört zu der Flussgebietseinheit Elbe, der nordwestliche Landesteil der Flüsse, die in die Nordsee entwässern, wird der Flussgebietseinheit Eider und der östliche Landesteil, in dem die Flüsse in die Ostsee münden, der Flussgebietseinheit Schlei-Trave zugeordnet.

Gliederung in Bearbeitungsgebiete

Die Flussgebietseinheiten wiederum wurden in insgesamt 34 naturräumlich gegliederte Bearbeitungsgebiete unterteilt. Hier auf der lokalen Ebene erfolgen in der Regel die Vorbereitungen, die Entscheidungen und Umsetzungen von Maßnahmen an den Gewässern, die sich aus der Wasserrahmenrichtlinie ergeben. Dazu arbeiten unter der Federführung der Wasser- und Bodenverbände die Selbstverwaltungskörperschaften der Städte und Gemeinden, Behörden sowie die Interessenverbände und Organisationen des ehrenamtlichen Naturschutzes, der Wirtschaft, der Fischerei und der Landwirtschaft in ehrenamtlichen Arbeitsgruppen zusammen.

Damit ist in Schleswig-Holstein ein Höchstmaß an öffentlicher Beteiligung bei der Umsetzung der WRRL gewährleistet.

Den rund 500 Wasser- und Bodenverbänden in SH fällt somit eine zentrale Rolle zu. Sie haben sich zu Bearbeitungsgebietsverbänden zusammen geschlossen, die in den jeweiligen Arbeitsgruppen die Federführung wahrnehmen. Die Wasser- und Bodenverbände sind als wasserwirtschaftliche Selbstverwaltungskörperschaften für die Unterhaltung der Gewässer zuständig und repräsentieren die Eigentümer der Flächen an den Gewässern.

Durch die Bildung der Bearbeitungsgebietsverbände und ihrer Arbeitsgruppen ist eine Mitwirkung bei der Umsetzung der WRRL auf dieser Ebene ermöglicht und die Verantwortlichkeit bei der Übernahme von Aufgaben klar geregelt worden.

In der Arbeitsgruppe des Bearbeitungsgebietsverbandes sind Interessenvertreter aus kommunalen Bereichen, aus Bereichen des Naturschutzes, der Fischerei, der Wasserwirtschaft sowie Vertreter des Teilprojektes und der jeweiligen Wasserbehörden eingebunden.

Daten BGV 14

Das Bearbeitungsgebiet des Bearbeitungsgebietsverbandes Brokstedt Au hat insgesamt eine Größe von 19.281 ha. Zugehörig sind folgende Mitgliedsverbände:
GPV Großenaspe-Wiemersdorf
  • 9.769 ha
WBV Störwiesen-Willenscharen
  • 6.204 ha
WaBoV Quarnstedt
  • 2.963 ha
DSV Feldhusen
  • 345 ha

Verbandsvorsteher BGV 14

  • Gerard Geuer
    Neumünster
    Tel.: 04321 / 8 41 54

Karte BGV 14

Satzung

Verweis auf Website