Satzung
Sie können hier die Satzung des Wasserbeschaffungsverbandes Mittleres Störgebiet als PDF abrufen:
Satzung
Satzung
Wasserbezugsrichtlinien
Sie können hier die Wasserbezugsrichtlinien des Wasserbeschaffungsverband Mittleres Störgebiet als PDF abrufen:
Wasserbezugsrichtlinien
Wasserbezugsrichtlinien
Mitglieder
Der WBV ist ein Wasser- und Bodenverband im Sinne des Wasserverbandsgesetzes ( WVG ) vom 12.02.1991 und eine öffentlich - rechtliche Körperschaft.
Die Aufgaben des Verbandes, zu denen u. a. die Versorgung seiner Mitglieder mit Trinkwasser zählen, sind unter § 3 der Satzung des WBV festgeschrieben, die wiederum, durch den Landrat des Kreises Steinburg genehmigt, die rechtliche Grundlage des Verbandes bildet.
Mitglieder des Verbandes sind die jeweiligen Eigentümer der im Mitgliederverzeichnis aufgeführten Grundstücke und Anlagen. Diese Mitgliedschaft ist eine dingliche, d. h. durch das Eigentum an dem jeweiligen Grundstück bedingt. Bei einem Wechsel im Eigentum tritt der Rechtsnachfolger an die Stelle des vorherigen Eigentümers.
Der Verband verwaltet sich selbst, d. h. durch gewählte, eigene Organe ( Ausschuss und Vorstand ) und untersteht der staatlichen Aufsicht (Kreis Steinburg als regionale Aufsichtsbehörde bzw. dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume).
Die Aufgaben des Verbandes, zu denen u. a. die Versorgung seiner Mitglieder mit Trinkwasser zählen, sind unter § 3 der Satzung des WBV festgeschrieben, die wiederum, durch den Landrat des Kreises Steinburg genehmigt, die rechtliche Grundlage des Verbandes bildet.
Mitglieder des Verbandes sind die jeweiligen Eigentümer der im Mitgliederverzeichnis aufgeführten Grundstücke und Anlagen. Diese Mitgliedschaft ist eine dingliche, d. h. durch das Eigentum an dem jeweiligen Grundstück bedingt. Bei einem Wechsel im Eigentum tritt der Rechtsnachfolger an die Stelle des vorherigen Eigentümers.
Der Verband verwaltet sich selbst, d. h. durch gewählte, eigene Organe ( Ausschuss und Vorstand ) und untersteht der staatlichen Aufsicht (Kreis Steinburg als regionale Aufsichtsbehörde bzw. dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume).