Hebesätze
Auf Beschluss des Verbandsausschusses vom 25.11.2024 treten die genannten Hebesätze, Preise und Richtlinien mit Wirkung vom 01. Januar 2025 in Kraft.
Als Hebetermine werden jeweils folgende Termine festgelegt:
15. Februar, 15. Mai, 15. August sowie der 15. November 2025
Als Hebetermine werden jeweils folgende Termine festgelegt:
15. Februar, 15. Mai, 15. August sowie der 15. November 2025
Verbandsbeitrag:
Der Spitzendurchfluß ist angegeben in: Liter pro Sekunde (l/s)
Spitzendurchfluss | Wertzahl |
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0,95 | 600,00 € |
1,25 | 750,00 € |
1,60 | 900,00 € |
1,75 | 1.150,00 € |
1,95 | 1.400,00 € |
2,25 | 1.650,00 € |
2,50 | 1.900,00 € |
2,80 | 2.150,00 € |
Wassergeldbeitrag:
Der Grundbeitrag beträgt monatlich bei einem Zähler mit einer Nenngröße von:
Für Schwimmbäder erfolgt die Abrechnung nach o. a. Staffelbeitrag.
QN | Nettopreis |
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2,5 bzw. Q3 - 4 m3/h | 9,50 € |
6,0 bzw. Q3 - 10 m3/h | 10,50 € |
10 bzw. Q3 - 16 m3/h | 13,00 € |
15 bzw. Q3 - 25 m3/h | 41,00 € |
25 bzw. Q3 - 40 m3/h | 43,00 € |
40 bzw. Q3 - 63 m3/h | 46,00 € |
60 bzw. Q3 - 100 m3/h | 52,00 € |
Staffelbeitrag für Verbrauch
Abgabemenge | Nettopreis |
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bis 300 m3 | 1,51 € |
> 301 m3 | 1,41 € |
Bauwasserpauschale
Die Bauwasserpauschale ist auf einen Zeitraum von maximal zwei Jahren ab Antragstellung begrenzt!
Zeitraum | Nettopreis |
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Erstes Jahr | 95,00 € |
pro angefangenem zusätzlichen Monat | 10,00 € |
Hausanschlussbeitrag
Die Anschlusskosten eines Trinkwasseranschlusses für Privatkunden setzen sich aus dem Hausanschlußbeitrag sowie dem Verbandsbeitrag zusammen. Die nachfolgend genannten Kosten sind in der jeweiligen Haushaltssatzung des Verbandes festgeschrieben, die gemäß den Festlegungen der Verbandssatzung vom Verbandsausschuss festgesetzt werden.
Abrechnungsgrundlage eines Hausanschlusses sind die Hebesätze der jeweils, zum Zeitpunkt der Baufertigstellung, geltenden Haushaltssatzung. Alle genannten Preise sind Nettopreise, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 7 %.
Hausanschlussbeitrag: | |
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(Für die Herstellung der Anschlussleitung von der Hauptleitung bis zur Wasserzählergarnitur und bis zu einer Länge von 25 m) | psch 2.500,00 € |
Überlänge (ab 25 m) |
psch/lfdm 25,00 € |
Verbandsbeitrag: | |
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(Der Verbandsbeitrag wird einmalig als Kostenbeteiligung an den Herstellungskosten des Versorgungsnetzes erhoben und richtet sich nach dem Spitzendurchfluss des jeweiligen Hausanschlusses. Bei einem durchschnittlichen Haushalt ist i.d.R. ein Spitzendurchfluss von 1,25 l/s kalkulativ anzusetzen) |
0,95 l/s = 550,00 € 1,25 l/s = 700,00 € 1,60 l/s = 850,00 € |
Bauwasserpauschale: | |
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(Die Bauwasserpauschale in Höhe von 95,00 € ist auf einen Zeitraum von maximal zwei Jahren ab Antragsstellung begrenzt. Wird der Zeitraum von zwei Jahren überschritten, werden für jeden weiteren angefangenen Monat = 10,00 €/mon erhoben) | psch 95,00 €/a |